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ZFWG 2016, 384
OVG Niedersachsen 
Unterschiedliche Besteuerung privater Spielhallen und staatlicher Spielbanken in Bezug auf die Erhebung einer Vergnügungsteuer ist rechtmäßig (Beschluss vom 18.05.2016, 9 LA 186/15)

Die Vergnügungsteuer hat nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne des Art. 401 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem).

OVG Niedersachsen, ZfWG 2016, 384 (Beschluss vom 18.05.2016, 9 LA 186/15)

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