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ZFWG 2008, 272
VGH Hessen 
VERWALTUNGSGERICHTSHOF HESSEN: Sportwettenmonopol Europarechtskonform (Beschluss vom 13.08.2008, 7 B 29/08)

Die streitgegenständliche Verfügung als Dauerverwaltungsakt, dessen Rechtmäßigkeit im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu prüfen ist, wird von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV getragen.

VGH Hessen, ZfWG 2008, 272-276 (Beschluss vom 13.08.2008, 7 B 29/08)

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