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ZFWG 2008, 395
VG Gießen 
Verwaltungsgericht Gießen: Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle (Beschluss vom 15.08.2008, 8 L 1472/08)

Eine sogenannte Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO über den Aufstellungsort von Geldspielgeräten, die rechtswidrig erteilt wurde, darf nicht widerrufen werden (§ 49 VwVfG). Sie kann jedoch grundsätzlich zurückgenommen werden (§ 48 VwVfG). Die Rücknahmeentscheidung setzt ihrerseits ein ordnungsgemäß ausgeübtes Ermessen voraus.

VG Gießen, ZfWG 2008, 395 (Beschluss vom 15.08.2008, 8 L 1472/08)

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