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ZFWG 2009, 312
VG Ansbach 
Verwaltungsgericht Ansbach: Verbotenes Internetglücksspiel (Beschluss vom 18.08.2009, AN 4 S 09.01413)

Die Bestimmungen des GlüStV stellen sichals eine verfassungs- und gemeinschaftsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage dar, deren Umsetzung auch im konkret vorliegenden Fall rechtlich nicht zu beanstanden ist.

VG Ansbach, ZfWG 2009, 312 (Beschluss vom 18.08.2009, AN 4 S 09.01413)

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