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ZFWG 2009, 311
VG Hamburg 
Verwaltungsgericht Hamburg: Verbotenes Titelsponsoring (Beschluss vom 08.07.2009, 4 E 1677/09)

Bei der Verwendung des Namens sowie des Logos eines nur in Malta lizenzierten Sportwettenunternehmens, das als Titelsponsor eines Tennisturniers auftreten möchte, handelt es sich um verbotene Werbung für unerlaubte Glücksspiele i.S.d. § 5 GlüStV.

VG Hamburg, ZfWG 2009, 311 (Beschluss vom 08.07.2009, 4 E 1677/09)

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