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ZLR 2009, 618
OLG Frankfurt a. M. 
2. Oberlandesgericht Frankfurt – „Mogelpackung“ (Urteil vom 21.10.2008, 14 U 240/07)

Bei einer aufgrund von Luftpolstern prall gefüllt erscheinenden Weichfertigpackung für Gewürze wird der Verbraucher nicht über die tatsächliche Füllmenge getäuscht, wenn er durch Tasten und Schütteln, ein kleines Sichtfenster sowie die Füllmengenangabe den geringeren Inhalt ermitteln kann (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., ZLR 2009, 618-622 (Urteil vom 21.10.2008, 14 U 240/07)

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