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ZLR 2009, 751
OVG Rheinland-Pfalz 
4. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz – „bekömmlich“ (Urteil vom 19.08.2009, 8 A 10579/09.OVG)

Die Bezeichnung eines Weins als „bekömmlich“ stellt eine gesundheitsbezogene Angabe dar, die nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 unzulässig ist.

OVG Rheinland-Pfalz, ZLR 2009, 751-757 (Urteil vom 19.08.2009, 8 A 10579/09.OVG)

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