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ZLR 2002, 500
OLG Koblenz 
4. Oberlandesgericht Koblenz – „Verkostungspflicht“ (Urteil vom 03.04.2002, 1 U 481/01)

Der Weinabfüller ist verpflichtet, den Wein vor dem Abfüllen zu verkosten, wenn er diesen längere Zeit selbst eingelagert hat oder Anzeichen für einen nicht (mehr) verkehrsfähigen Wein vorliegen.

OLG Koblenz, ZLR 2002, 500-503 (Urteil vom 03.04.2002, 1 U 481/01)

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