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ZLR 2001, 872
OLG Köln 
4. Oberlandesgericht Köln – „das Herz schützen“ (Urteil vom 01.06.2001, 6 U 10/01)

Die Aussagen Vitamine in Gemüse und Salat sollen „sogar vor Krebs schützen“, „Laut Studien kann Rotwein dazu beitragen, … Herzkrankheiten vorzubeugen“ und „Diese können … den Blutdruck regulieren und sollen sogar eine krebsvorbeugende oder -hemmende Wirkung haben“ sind unzulässige krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung; sie verstoßen gegen § 18 Abs. 1 Nr. 1 LMBG.

OLG Köln, ZLR 2001, 872-881 (Urteil vom 01.06.2001, 6 U 10/01)

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