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ZLR 2025, 430
VGH Baden-Württemberg 
5. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – “Bereithalten von Lebensmitteln” (Beschluss vom 24.10.2024, 9 S 1010/24)

Ein “Bereithalten von Lebensmitteln . . . zu Verkaufszwecken” im Sinne der Legaldefinition des Inverkehrbringens gemäß Art. 3 Nr. 8 Lebensmittelbasis-VO erfordert, dass sich das betreffende Lebensmittel in einem verkaufsfertigen Zustand befindet, mithin der Herstellungsprozess abgeschlossen ist und die Ware die im Betrieb auf einem etablierten Prozess beruhenden Kontrollmaßnahmen durchlaufen hat.

VGH Baden-Württemberg, ZLR 2025, 430-444 (Beschluss vom 24.10.2024, 9 S 1010/24)

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