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ZLR 2000, 926
Kaase 
Anmerkung zu Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.2000, 3 U 173/99

Das vorstehend abgedruckte Verfügungsurteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 4. Mai 2000 ordnet ein in Kapselform angebotenes Pu-Erh-Tee-Konzentrat sowie einen ebenfalls in Kapselform angebotenen Apfelessigextrakt als Lebensmittel ein. Das Teekonzentrat entsprach einem Aufguß von je 3 bis 4 Tassen eines chinesischen Tees, der in einer besonderen Weise fermentiert wurde. …

Kaase, ZLR 2000, 926-929

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