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ZNER 2010, 411
LG Frankfurt a. M. 
12. Konzessionsvertragliche Pflicht zur Eigentumsübertragung nur hinsichtlich der Anlagen für die alleinige Versorgung, nicht für gemischt genutzte Anlagen (Urteil vom 28.05.2010, 3/12 O 114/09)

Der Übereignungsanspruch auf Anlagen zur Stromverteilung lässt sich nur auf den Konzessionsvertrag, nicht auf § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG anwenden.

LG Frankfurt a. M., ZNER 2010, 411-414 (Urteil vom 28.05.2010, 3/12 O 114/09)

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