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ZNER 2016, 77
OVG Koblenz 
13. Windenergie und Wetterradar (Urteil vom 13.01.2016, 8 A 10535/15)

Die Bundesrepublik Deutschland ist als Trägerin des Deutschen Wetterdienstes zur klageweisen Geltendmachung einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit einer Wetterradarstation durch die Genehmigung von Windkraftanlagen befugt.

OVG Koblenz, ZNER 2016, 77-87 (Urteil vom 13.01.2016, 8 A 10535/15)

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