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ZNER 2015, 580
VGH Kassel 
15. Vorgaben zur Windenergienutzung im Landesentwicklungsplan Hessen (Urteil vom 23.09.2015, 4 C 358/14.N)

Zur Antragsbefugnis in einem Normenkontrollverfahren gegen eine Zielfestlegung im Landesentwicklungsplan, wonach in Regionalplänen zu bezeichnende Vorranggebiete für die Windenergienutzung mit Ausschluss der Nutzung im übrigen Plangebiet einen Abstand von 1000 m zu Siedlungsgebieten einzuhalten haben.

VGH Kassel, ZNER 2015, 580-586 (Urteil vom 23.09.2015, 4 C 358/14.N)

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