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ZNER 2011, 85
LG Erfurt 
19. Fall der Lieferantenkonkurrenz (Urteil vom 30.12.2010, 2 HK O 266/02)

Ein Netznutzungsvertrag kommt auch dann zustande, wenn sich die Parteien nicht über alle Elemente des Netznutzungsvertrages geeinigt haben (im Anschluss an die Entscheidung des BGH vom 07.02.2006, BGH NJW-RR 2006, 915 ff.).

LG Erfurt, ZNER 2011, 85-86 (Urteil vom 30.12.2010, 2 HK O 266/02)

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