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ZNER 2016, 366
BVerwG 
20. Planfeststellungsverfahren 380 KV-Freileitung Uckermark (Urteil vom 21.01.2016, 4 A 5.14)

Der Hinweis, dass „die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen“ öffentlich ausliegen, unterrichtet die Öffentlichkeit nicht darüber, um welche Unterlagen zu welchen Umweltthemen es sich hierbei handelt und verfehlt daher die Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG an die Bekanntmachung zu Beginn des UVP-rechtlichen Beteiligungsverfahrens.

BVerwG, ZNER 2016, 366 (Urteil vom 21.01.2016, 4 A 5.14)

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