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ZNER 2018, 195
OVG Saarland 
26. Rechtsbehelf einer Umweltschutzvereinigung vor ihrer staatlichen Anerkennung (Beschluss vom 28.02.2018, 2 B 811/17)

Die Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs nach § 2 Abs. 1 UmwRG setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Einlegung die Umweltvereinigung bereits anerkannt ist oder aber jedenfalls ihre Anerkennung rechtzeitig betrieben hat.

OVG Saarland, ZNER 2018, 195 (Beschluss vom 28.02.2018, 2 B 811/17)

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