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ZNER 2011, 518
BGH 
4. Keine Energieersatzversorgung gegenüber Letztverbraucher bei zwei bestehenden Energielieferverhältnissen (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 217/10)

Durch die gesetzliche Regelung über die Ersatzversorgung soll für die ersatzversorgungsberechtigten Letztverbraucher eine Auffangbelieferung für den Fall sichergestellt werden, dass ein reguläres Energielieferverhältnis nicht besteht. Die Regelung umfasst daher nicht den Fall, dass zwei Energieversorgungsunternehmen gegenüber dem Letztverbraucher geltend machen, ihn auf vertraglicher Grundlage zu beliefern (Lieferantenkonkurrenz).…

BGH, ZNER 2011, 518-519 (Urteil vom 06.07.2011, VIII ZR 217/10)

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