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ZNER 2013, 507
BGH 
4. Zum Verhältnis einer Festpreisvereinbarung zu einer sogenannten Wirtschaftsklausel in einem Energielieferungsvertrag (Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 47/12)

Eine industrielle Erdgasbezieherin kann sich in einem auf drei Jahre befristeten Erdgasliefervertrag mit Festpreis nicht auf die Wirtschaftsklausel berufen, um von fallenden Preisen zu profitieren, wenn sie einen bei den Vertragsverhandlungen angebotenen indexierten Preis abgelehnt hat, um dem Risiko von Preiserhöhungen zu entgehen.

BGH, ZNER 2013, 507-510 (Urteil vom 23.01.2013, VIII ZR 47/12)

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