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ZNER 2016, 48
KG Berlin 
5. Zur Abgrenzung zwischen Einspeisemanagement nach EEG und Systembefugnissen nach EnWG (Sonstiges vom 13.08.2015, 2 U 112/13.EnWG)

Maßgeblich für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns der Netzbetreiber und der sich im Fall der Rechtswidrigkeit daran anknüpfenden Schadensersatzansprüche ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Netzbetreiber tatsächlich gehandelt haben. Ein nachträgliches Auswechseln der Rechtsgrundlage für eine Regelung des Netzbetriebs kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

KG Berlin, ZNER 2016, 48-51 (Sonstiges vom 13.08.2015, 2 U 112/13.EnWG)

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