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ZNER 2012, 74
OLG Bamberg 
6. Zu unterjährigen Abschlagszahlungen der Übertragungsnetzbetreiber an die Verteilnetzbetreiber im EEG-Ausgleichsmechanismus (Urteil vom 23.11.2011, 8 U 3/11)

Der Netzbetreiber kann von dem Übertragungsnetzbetreiber unterjährig gemäß § 35 Abs. 1 EEG eine Vergütung in Höhe der tatsächlich an die Anlagenbetreiber gezahlten EEG-Vergütung verlangen. Die unterjährig tatsächlich vom Netzbetreiber an den Übertragungsnetzbetreiber gelieferte EEG-Strommenge ist für die unterjährige Abrechnung der EEG-Vergütung nicht relevant.

OLG Bamberg, ZNER 2012, 74-76 (Urteil vom 23.11.2011, 8 U 3/11)

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