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ZNER 2018, 344
BGH 
6. Zum Schadenersatz bei Erlösminderungen aufgrund von fremdverursachten Versorgungsunterbrechungen im Qualitätselement nach ARegV [Nur Leitsatz] (Urteil vom 08.05.2018, VI ZR 295/17)

Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und – in der Folge – zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt („Qualitätselement-Schaden“).

BGH, ZNER 2018, 344 (Urteil vom 08.05.2018, VI ZR 295/17)

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