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ZNER 2016, 411
Schleswig-Holsteinisches OLG 
8. Zur Mangelhaftigkeit von PV-Modulen infolge von Schneckenspuren (Urteil vom 21.07.2016, 11 U 91/15)

Schneckenspuren an PV-Modulen stellen solange keinen Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 BGB dar, wie nicht festgestellt werden kann, dass die Leistungsfähigkeit der Module beeinträchtigt ist.

Schleswig-Holsteinisches OLG, ZNER 2016, 411-413 (Urteil vom 21.07.2016, 11 U 91/15)

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