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ZNER 2015, 55
OLG Stuttgart 
9. § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2014 verpflichtet allein den Anlagenbetreiber (Urteil vom 23.10.2014, 2 U 4/14)

Der Netzbetreiber hat keine Komponenten für die gesetzlich geforderten technischen Einrichtungen gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 EEG 2014 bereitzustellen.

OLG Stuttgart, ZNER 2015, 55-59 (Urteil vom 23.10.2014, 2 U 4/14)

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