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ZNER 2012, 410
OLG Düsseldorf 
9. Zu den Anforderungen an den Verbraucherschutz bei Preiserhöhungen in der Gas-Grundversorgung (Urteil vom 13.06.2012, VI-2 U (Kart) 10/11)

Wenn § 4 Abs. 2 AVBGasV, § 5 Abs. 2 GasGVV bei Grundtarifverträgen kein einseitiges Preisanpassungsrecht des Gasversorgers zu entnehmen sein sollte, ist ihm – im Rahmen der Grundversorgung – ein solches Recht jedenfalls im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung zuzuerkennen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2011 – VI-3 U (Kart) 4/11).

OLG Düsseldorf, ZNER 2012, 410-412 (Urteil vom 13.06.2012, VI-2 U (Kart) 10/11)

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