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ZNER 2019, 270
Clearingstelle 
Umgang mit unplausiblem Messwert im EEG (Schiedsspruch vom 19.09.2018, 2018/27)

Für die Ermittlung der gemäß § 33 Abs. 1 EEG 2009 für das Kalenderjahr 2016 zu vergütenden Strommenge aus den Solaranlagen des Schiedsklägers in [...] ist im konkreten Fall nicht auf den Messwert des zu diesem Zeitpunkt eingebauten Zählers zurückzugreifen, da dieser Messwert für das Kalenderjahr 2016 nicht plausibel ist.

Clearingstelle, ZNER 2019, 270-271 (Schiedsspruch vom 19.09.2018, 2018/27)

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