EuGH (Anhängige Verfahren): Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen – (neue) staatliche Beihilfe?
EuG Rs. T-294/15Klage,
Einreichung am 5. 6. 2015, ArcelorMittal Ruhrort/Europäische Kommission
Die Klägerin beantragt, den Beschluss der Kommission vom 25. 11. 2014 im Verfahren Staatliche Beihilfe SA.33995 (2013) (ex 2013/NN) – Deutschland, Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen, C(2014) 8786 final, gemäß Art. 264 AEUV für nichtig zu erklären;
[Klagegründe: Die Begrenzung der EEG-Umlage sei keine Beihilfe. Jedenfalls aber habe die Kommission keine Rückforderung anordnen dürfen. Denn die Begrenzung der EEG-Umlage sei keine neue Beihilfe, da ihre in den wesentlichen Aspekten inhaltsgleiche Vorgängerregelung 2002 gebilligt worden sei. Die Kommission hätte ihrer Beurteilung ferner nicht die erst am 28. 6. 2014 veröffentlichten Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 zugrunde legen dürfen (Rechtssicherheit/Vertrauensschutz)].