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Wettbewerb
31.01.2022
Wettbewerb
EuGH: Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die von Rumänien in Vollstreckung eines Schiedsspruchs an schwedische Investoren gezahlte Entschädigung anhand des Beihilfenrechts zu prüfen

Der EuGH (Große Kammer) hat mit Urteil vom 25. 1. 2022 – Rs. C-638/19 P; Europäische Kommission, Bundesrepublik Deutschland, Republik Lettland, Republik Polen u. a.; ECLI:EU:C:2022:50 – entschieden:

1.      Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 18. Juni 2019, European Food u. a./Kommission (T‑624/15, T‑694/15 und T‑704/15, EU:T:2019:423), wird aufgehoben.

2.      Das Anschlussrechtsmittel hat sich erledigt.

3.      Die Sache wird zur Entscheidung über die vor dem Gericht der Europäischen Union geltend gemachten Klagegründe und Argumente, über die der Gerichtshof der Europäischen Union nicht entschieden hat, an das Gericht zurückverwiesen.

4.      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

(Tenor)

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