R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wettbewerb
27.05.2021
Wettbewerb
EuG: Der Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe von Portugal zugunsten des Luftfahrtunternehmens TAP für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde,

... wird aufgrund unzureichender Begründung für nichtig erklärt

Das EuG hat mit Urteil vom 19. 5. 2021 – Rs. T-465/20; Ryanair DAC gegen Kommission (TAP; Covid-19), ECLI:EU:T:2021:284 – entschieden:

1. Der Beschluss C(2020) 3989 final der Kommission vom 10. Juni 2020 über die staatliche Beihilfe SA.57369 (2020/N) – COVID-19 – Portugal – Beihilfe für TAP wird für nichtig erklärt.

2. Die Wirkungen der Nichtigerklärung dieses Beschlusses sind bis zum Erlass eines neuen Beschlusses durch die Europäische Kommission gemäß Art. 108 AEUV auszusetzen. Die Wirkungen werden – für den Fall, dass die Kommission beschließen sollte, diesen neuen Beschluss im Rahmen von Art. 108 Abs. 3 AEUV zu erlassen – für einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Monaten ab Verkündung des vorliegenden Urteils und – wenn die Kommission beschließen sollte, das Verfahren gemäß Art. 108 Abs. 2 AEUV zu eröffnen – für einen angemessenen zusätzlichen Zeitraum ausgesetzt.

3. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Ryanair DAC.

4. Die Französische Republik, die Republik Polen und die Portugiesische Republik tragen ihre eigenen Kosten.

(Tenor)

 

stats