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Wettbewerb
16.05.2018
Wettbewerb
EuGH: Die Kommission muss den Antrag von Lufthansa und Swiss auf Aufhebung ihrer tariflichen Verpflichtungszusagen hinsichtlich der Linie Zürich-Stockholm erneut prüfen

Das EuG (6. Kammer) hat mit Urteil vom 16. 5. 2018 – Rs. T-712/16, Deutsche Lufthansa AG gegen Europäische Kommission, ECLI:EU:T:2018:269 – wie folgt entschieden:

1. Der Beschluss C(2016) 4964 final der Kommission vom 25. 7. 2016, mit dem der Antrag der Deutschen Lufthansa AG auf Befreiung von bestimmten Verpflichtungszusagen, die mit der Entscheidung der Kommission vom 4. 7. 2005 über die Genehmigung des Zusammenschlusses in der Sache COMP/M.3770 – Lufthansa/Swiss für verbindlich erklärt wurden, abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt, soweit er die Linie Zürich-Stockholm betrifft.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

(Tenor)

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