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Wettbewerb
03.09.2020
Wettbewerb
EuGH: Die italienische Vorschrift, durch die Vivendi daran gehindert ist, 28 % des Kapitals von Mediaset zu erwerben, verstößt gegen das Unionsrecht

EuGH (5. Kammer), Urteil vom 3. 9. 2020 – Rs. C-719/18; Vivendi SA gegen Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni, Mediaset SpA, ECLI:EU:C:2020:627

Diese Vorschrift stellt eine verbotene Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, da sie nicht zur Erreichung des Ziels, den Informationspluralismus zu schützen, geeignet ist –

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, die bewirkt, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat eingetragene Gesellschaft, deren Einnahmen im Sektor der elektronischen Kommunikation, wie er für die Zwecke dieser Regelung definiert wird, mehr als 40 % der gesamten in diesem Sektor erzielten Einnahmen betragen, daran gehindert ist, im integrierten Kommunikationssystem Einnahmen zu erzielen, die mehr als 10 % der in diesem System erzielten Einnahmen betragen.

(Tenor)

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