EU-Kommission: Fusionskontrolle: Geplanter Zusammenschluss der Telekommunikationssparten von TeliaSonera und Telenor
Die Kommission wird eingehend untersuchen, ob das geplante Joint Venture der Betreiber TeliaSonera AB und Telenor ASA in Dänemark mit der Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Beide Unternehmen erbringen in mehreren EU-Ländern Telekommunikationsdienste. Der geplante Zusammenschluss würde den zweitgrößten und den drittgrößten Betreiber auf dem Mobilfunkmarkt für Endkunden zusammenführen und die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber (MNO) in Dänemark von vier auf drei verringern. Sowohl TeliaSonera als auch Telenor erbringen in Dänemark Mobilfunk- und Festnetztelekommunikationsdienste sowie Breitband- und Fernsehdienste. Die Kommission hat Bedenken, dass die zwei anderen verbleibenden Anbieter auf dem dänischen Markt für mobile Telekommunikation keinen ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen ausüben können. Durch den Zusammenschluss würde sich außerdem die Zahl der MNO verringern, die Vorleistungen anbieten können, wodurch wiederum die Auswahl an alternativen Netzbetreibern eingeschränkt und die Verhandlungsposition von Kunden auf dem Vorleistungsmarkt geschwächt würde. Zudem würde der Zusammenschluss zu einer hohen Marktkonzentration mit zwei großen und symmetrischen Betreibern auf der Endkunden- und Vorleistungsebene führen, was eine Koordinierung des Wettbewerbsverhaltens der verbleibenden Anbieter nach sich ziehen könnte. Vgl. Wettbewerbsregister Nr. M.7419 – Neben dem Verfahren zum vorliegenden Zusammenschluss laufen derzeit sieben weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II).
IP/15/4749
Quelle: EU-Kommission, PM vom 8. 4. 2015 – IP/15/4749