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Wettbewerb
11.01.2024
Wettbewerb
EuGH-SA: GA Richard de la Tour: Polen und die Tschechische Republik haben dadurch, dass sie Unionsbürgern das Recht auf Mitgliedschaft in einer politischen Partei verwehren – ...

... die nicht Staatsangehörige Polens/der Tschechischen Republik sind, ihren Wohnsitz aber in dem jeweiligen Staat haben – gegen das Unionsrecht (Wahlrecht) verstoßen

GA de la Tour, Schlussanträge vom 11. 1. 2024 – Rs. C-808/21; Europäische Kommission gegen Tschechische Republik; ECLI:EU:C:2024:12

In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden:

1.      Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 22 AEUV verstoßen, dass sie Unionsbürgern, die keine tschechischen Staatsangehörigen sind, aber ihren Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben, das Recht auf Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder einer politischen Bewegung verwehrt.

2.      Die Tschechische Republik trägt die Kosten.

3.      Die Republik Polen trägt ihre eigenen Kosten.

(Schlussanträge)

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