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Wettbewerb
20.01.2022
Wettbewerb
EuGH: Griechenland wird verurteilt, einen Pauschalbetrag von 5,5 Mio. Euro und ein Zwangsgeld von mehr als 4 Mio. Euro pro Halbjahr des Verzugs zu zahlen, da dieser Mitgliedstaat die Larco gewährten staatlichen Beihilfen nicht zurückgefordert hat

Der EuGH hat mit Urteil vom 20. 1. 2022 – Rs. C-51/20; Europäische Kommission gegen Hellenische Republik; ECLI:EU:C:2022:36 – entschieden:

1.      Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass sie nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 9. November 2017, Kommission/Griechenland (C‑481/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:845), ergeben.

2.      Die Hellenische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission ein Zwangsgeld in Höhe von 4 368 000 Euro für jeden Sechsmonatszeitraum ab dem Tag der Verkündung des vorliegenden Urteils bis zur vollständigen Durchführung des Urteils vom 9. November 2017, Kommission/Griechenland (C‑481/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2017:845), zu zahlen.

3.      Die Hellenische Republik wird verurteilt, an die Europäische Kommission einen Pauschalbetrag von 5 500 000 Euro zu zahlen.

4.      Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

(Tenor)

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