GA Wathelet: Im Zusammenhang mit dem Kartell auf dem Markt für Smartcard-Chips schlägt GA Wathelet dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts gegen Infineon Technologies aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen
GA Wathelet, Schlussanträge vom 12. 4. 2018 – Rs. C-99/17 P,Infineon Technologies AG gegen Europäische Kommission, ECLI:EU:C:2018:238
In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen und unbeschadet der Prüfung anderer Rechtsmittelgründe schlägt der GA dem Gerichtshof vor,
– das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Dezember 2016, Infineon Technologies/Kommission (T‑758/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:737), aufzuheben, soweit das Gericht nicht jedes Argument geprüft hat, das die Rechtsmittelführerin als Beleg für die Rechtmäßigkeit der ihr von der Kommission angelasteten Kontakte vorgebracht hat, und
– die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen und die Kostenentscheidung vorzubehalten.
(Schlussanträge)