Europäische Kommission: Kartellrecht: Geldbuße für Microsoft (Browserwahl)
Die Kommission hat Microsoft eine Geldbuße von 561 Mio. EUR auferlegt, da das Unternehmen seiner Pflicht, Nutzern die problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist (Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003). Die Kommission hatte 2009 diesbezügliche Verpflichtungszusagen von Microsoft bis 2014 nach Art. 9 VO 1/2003 für rechtsverbindlich erklärt (IP/09/1941).
Kommission, PM vom 6.3.2013 - IP/13/196
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