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Wettbewerb
18.03.2013
Wettbewerb
Europäische Kommission: Kartellrecht: Konsultation zu Technologietransfer-Vereinbarungen

Die Kommission hat am 20.2.2013 eine bis zum 17.5.2013 laufende Konsultation zu einem Vorschlag für neue Wettbewerbsvorschriften zur Bewertung von Technologietransfer-Vereinbarungen eingeleitet. Die aktuellen Vorschriften umfassen (1.) die TT-GVO, die einen "Safe Harbour" schafft, innerhalb dessen bestimmte unbedenkliche Vereinbarungen automatisch von einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung freigestellt sind; (2) Leitlinien der Kommission, die eine Orientierungshilfe für die Bewertung von TT-Vereinbarungen bieten. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer ersten öffentlichen Konsultation vom Dezember 2011 schlägt die Kommission Änderungen der geltenden Vorschriften vor (vgl. MEMO/13/120). Bestimmte Arten von Vereinbarungen (z. B. die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu kündigen, wenn der Lizenznehmer die Gültigkeit eines Rechts des geistigen Eigentums anficht) sowie alle Arten exklusiver Rücklizenzen wären danach nicht mehr automatisch freigestellt. In die Leitlinien sollen insbesondere neue Vorschriften über "Patentpools" aufgenommen werden. Konsultation: http://ec.europa.eu/competition/consultations/2013_technology_transfer/index_en.html.

Kommission, PM vom 20.2.2013 - IP/13/120

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