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Wettbewerb
02.05.2014
Wettbewerb
EU-Kommission: Kartellrecht: Missbrauch von standardessentiellen Patenten durch Motorola Mobility

Die Kommission hat am 29. 4. 2014 einen Beschluss angenommen, demzufolge Motorola Mobility (Motorola) durch die Beantragung und Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung gegen Apple vor einem deutschen Gericht auf der Grundlage eines standardessentiellen Smartphone-Patents (SEP) wegen der besonderen Umstände, unter denen die Verfügung verwendet wurde (siehe MEMO/14/322), seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen hat. Sie hat Motorola aufgefordert, die nachteiligen Auswirkungen zu beseitigen, die sich aus der Zuwiderhandlung ergeben. Die Kommission hat ferner Verpflichtungszusagen in einem gesonderten Prüfverfahren betreffend Samsung angenommen (siehe IP/14/490 http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-490_en.htm). Die fraglichen SEP von Motorola Mobility beziehen sich auf die GPRS-Mobilfunknorm des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) als Teil der GSM-Norm, bei der es sich um eine zentrale Industrienorm für mobile und drahtlose Telekommunikationsdienste handelt. Bei Einführung dieser Norm in Europa verpflichtete sich Motorola Mobility, die Lizenzen für die Patente, die der Konzern als für die Norm unerlässlich erklärt hatte, zu FRAND-Bedingungen zu erteilen.

In ihrem Beschluss vom 29. 4. 2014 hat die Kommission festgestellt, dass Motorola in Deutschland gegen Apple missbräuchlich eine Unterlassungsverfügung auf der Grundlage eines SEP beantragt und vollstreckt hat, zu dem es sich verpflichtet hatte, eine Lizenz zu FRAND-Bedingungen zu erteilen. Zudem hatte Apple sich bereit erklärt, die Lizenz zu erwerben und die von dem zuständigen deutschen Gericht festzulegenden FRAND-Gebühren zu zahlen. Die Kommission stellte ferner fest, dass es wettbewerbswidrig war, dass Motorola unter Androhung der Vollstreckung der Unterlassungsverfügung darauf bestand, dass Apple seine Rechte auf gerichtliche Prüfung der Gültigkeit von Motorola-SEP oder des Verstoßes gegen diese SEP durch Apple-Mobilgeräte aufgibt. Normenanwender und letztlich auch Verbraucher sollten für ungültige Patente oder Patente, die nicht verletzt wurden, nicht zahlen müssen. Deshalb müssen Anwender die Gültigkeit von Patenten prüfen und mutmaßliche Verstöße anfechten können.

Die Kommission hat beschlossen, Motorola keine Geldbuße aufzuerlegen, da die Rechtmäßigkeit von Unterlassungsverfügungen auf der Grundlage von SEP anhand von Art. 102 AEUV bislang von den EU-Gerichten nicht geprüft wurde und nationale Gerichte in dieser Frage zu abweichenden Schlussfolgerungen gelangt sind.

Quelle: EU-Kommission, PM v. 29. 4. 2014 – IP/14/489

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