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Wettbewerb
13.06.2014
Wettbewerb
EU-Kommission: Kartellrecht: Mitteilung der Beschwerdepunkte an ICAP wegen mutmaßlicher Teilnahme an Yen-Zinsderivatekartellen

Die EU-Kommission hat den im Vereinigten Königreich ansässigen Makler ICAP über das Ergebnis ihrer vorläufigen Untersuchung unterrichtet, der zufolge dieser möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen hat, indem er als Vermittler mehrere Kartelle auf dem Markt für Yen-Zinsderivate erleichterte. Bei Zinsderivaten (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen) handelt es sich um Finanzinstrumente, die Banken oder Unternehmen zur Steuerung des Zinsschwankungsrisikos verwenden. Ihr Wert wird unter Zugrundelegung eines Benchmark-Zinses wie dem London Interbank Offered Rate (LIBOR) oder dem Tokyo Interbank Offered Rate (TIBOR) im Falle des Yen ermittelt. Im Laufe ihrer Untersuchungen verhängte die Kommission im Dezember 2013 gegen fünf Banken und einen Cash Broker Geldbußen von insgesamt rd. 670 Mio. Euro. Diese sechs Unternehmen haben ihre Beteiligung an den Yen-Zinsderivatekartellen eingestanden, so dass die Kommission den Fall abschließen konnte (s. IP/13/1208). Im Oktober 2013 hatte die Kommission gegen ICAP ebenfalls ein Prüfverfahren eingeleitet; diese Prüfung wird nach dem Standardkartellverfahren (ohne Vergleich) fortgesetzt. Die Kommission hat am 20. 5. 2014 außerdem Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die mutmaßlichen Beteiligten eines Euro-Zinsderivatekartells übermittelt (IP/14/572).

GD Wettbewerb Nr. 39861 

EU-Kommission, PM v. 10. 6. 2014 – IP/14/656

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