R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wettbewerb
09.07.2014
Wettbewerb
Gruppenfreistellungsverordnung; Schifffahrt; Kartellrecht
EU-Kommission: Kartellrecht: Verlängerung der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien


Die EU-Kommission hat die derzeit geltende Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien (VO (EG) Nr. 906/2009) um weitere fünf Jahre bis April 2020 verlängert. Nach einer öffentlichen Konsultation kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Freistellung gut funktioniert. Die GVO erlaubt Reedereien mit einem kumulierten Marktanteil von weniger als 30 %, Kooperationsvereinbarungen für die gemeinsame Erbringung von Dienstleistungen im Seefrachtverkehr. Dadurch können Linienreedereien ihre Tätigkeiten rationalisieren und Größenvorteile erzielen. Wenn Konsortien hinreichendem Wettbewerb ausgesetzt sind und nicht zu Preisabsprachen oder zur Marktaufteilung missbraucht werden, profitieren die Nutzer der angebotenen Dienstleistungen in der Regel von Produktivitätsverbesserungen und höherer Dienstleistungsqualität. Sofern der kumulierte Marktanteil von Konsortien oder Allianzen über dem in der Freistellungsverordnung festgelegten Schwellenwert liegt, müssen die Unternehmen selbst darauf achten, dass ihre Vereinbarungen mit Art. 101 AEUV in Einklang stehen. Die Kommission wird die Marktentwicklung und das Verhalten der Unternehmen weiterhin aufmerksam verfolgen

Quelle: EU-Kommission, PM v. 24. 6. 2014 – IP/14/717

 

stats