EuG (Anhängige Verfahren): Staatliche Beihilfen: Klagen gegen die Kommissionsentscheidung zum EEG 2012
EuG Rs. T-47/15
Klage, Einreichung am 2. 1. 2015; Bundesrepublik Deutschland/Europäische Kommission
Die Klägerin beantragt, den Beschluss der Kommission vom 25. 11. 2014 im Verfahren Staatliche Beihilfe SA.33995 (2013) – Deutschland, Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Begrenzung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen, C(2014) 8786 final, gemäß Art. 264 AEUV für nichtig zu erklären.
[Klagegründe: Die Klägerin macht geltend, die Kommission habe den Sachverhalt, nämlich die Funktionsweise des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien verkannt. Ferner habe sie die Rolle „des Staates“ als Gesetzgeber und als Träger von Aufsichtsbehörden verkannt und hieraus unrichtigerweise eine Kontrollsituation abgeleitet. Außerdem habe sie eine Begünstigung energieintensiver Unternehmen durch die besondere Ausgleichsregelung entgegen der EuGH-Rechtsprechung sowie rechtsfehlerhaft eine Kontrolle staatlicher Stellen über das Vermögen der am System des Gesetzes über den Vorrang erneuerbarer Energien beteiligten Privatunternehmen angenommen.]
Hinweis d. Red.: Der Bundesverband Glasindustrie und elf weitere Kläger haben am 27. 2. 2015 (Az.: Rs. T-108/15) ebenfalls Klage gegen den Beschluss der Kommission vom 25. 11. 2014 erhoben und sieben Klagegründe vorgebracht.