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Wettbewerb
16.12.2014
Wettbewerb
Verbraucherkredit: Nachweis der Erfüllung von Vertragspflichten des Kreditgebers durch Standardklausel?

EuGH Rs. C-225/14
Tribunal d'instance de Dieppe
(Frankreich), Einreichung am 8. 5. 2014, Facet SA/Jean Henri

1. Ist es nach Art. 22 der Richtlinie 2008/48/EG vom 23. 4. 2008 über Verbraucherkreditverträge (ABl. L 133, S. 66), ausgelegt im Licht der Richtlinie 93/13/EWG vom 5. 4. 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29), verboten, Standardklauseln in Kreditverträge aufzunehmen und anzuwenden, durch die der Verbraucher die Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditgebers bestätigt?

2. Widerspricht es dem allgemeinen Effektivitätsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts und Art. 22 der Richtlinie 2008/48/EG, ausgelegt im Licht der Richtlinie 93/13/EWG, wenn der Kreditgeber den Beweis für die Erfüllung seiner vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen allein durch in die Kreditverträge aufgenommene Standardklauseln erbringen kann, durch die der Verbraucher die Erfüllung dieser Verpflichtungen bestätigt, ohne dass die vom Kreditgeber erstellten und dem Kreditnehmer ausgehändigten Dokumente vorgelegt werden?

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