EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Flughäfen und Fluggesellschaften
Die Kommission hat auf der Grundlage der neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen an Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (IP/14/172) 7 Entscheidungen zur staatlichen Finanzierung von Flughäfen und Fluggesellschaften getroffen. Zurückzuzahlen sind danach insbesondere die Investitions- und Betriebsbeihilfen für den Flughafen Zweibrücken und die wettbewerbsverzerrenden Beihilfen für Charleroi. Genehmigt wurden staatliche Beihilfen für die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Saarbrücken, Alghero und Västerås. Bei ihrer Prüfung hat die Kommission die Bedeutung für die geografische Anbindung und die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen Region berücksichtigt. Bei den Vereinbarungen mit den Fluggesellschaften wurde geprüft, ob die Kosten durch die erwarteten Einnahmen abgedeckt werden. S. a. MEMO/14/544. Register SA.21121 und SA.32833 (Frankfurt-Hahn), SA.26190 (Saarbrücken), SA.27339 (Zweibrücken).
EU-Kommission, PM v. 1. 10. 2014 - IP/14/1065