R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wettbewerb
22.05.2014
Wettbewerb
EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: FuEuI-Beihilfen Gemeinschaftsrahmen und AGVO

Am 1. 7. 2014 treten neue EU-Vorschriften für FuEuI-Beihilfen in Kraft: (1) die überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) - die auch andere Arten staatlicher Beihilfen abdeckt (s. IP/14/587) und (2) der neue FuEuI-Unionsrahmen. Die neuen Vorschriften bilden ein zentrales Element der Initiative der Kommission zur Modernisierung des Beihilfenrechts (s. IP/12/458).

Mit der AGVO sind die Obergrenzen, bis zu denen Beihilfen von der Anmeldepflicht freigestellt sind, deutlich angehoben worden: Der Schwellenwert wurde von 7,5 Mio. Euro auf bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Empfänger erhöht. Auch das Spektrum der FuEuI-Beihilfen ist erweitert worden: Die neue AGVO erfasst auch Beihilfen für Pilotvorhaben und Prototypen, Innovationscluster und Prozess- und Organisationsinnovation.

Der neue FuEuI-Unionsrahmen erlaubt bei einzeln angemeldeten Maßnahmen Beihilfen von bis zu 70 % (bei großen Unternehmen) bzw. 90 % (bei kleinen Unternehmen) der beihilfefähigen Kosten einschl. der Kosten für die Entwicklung von Prototypen und Demonstrationsmaßnahmen, wenn eine echte Finanzierungslücke besteht.

Vereinfachung und mehr Rechtssicherheit: Zur Vereinfachung der Prüfung umfangreicher Beihilfen für Vorhaben, die eindeutig im gemeinsamen europäischen Interesse liegen, wird bei FuE-Vorhaben, die z. B. im Rahmen von Horizont 2020 (siehe MEMO/13/1085) von der EU kofinanziert werden, fortan davon ausgegangen, dass die Förderung eine erforderliche und geeignete Beihilfe darstellt. Da die öffentliche Förderung nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten keine staatliche Beihilfe darstellt, enthält der überarbeitete FuEuI-Unionsrahmen klarere Kriterien und Leitlinien für die Unterscheidung zwischen wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Seit Inkrafttreten des letzten Pakets mit FuEuI-Beihilfevorschriften 2007 hat die EU-Kommission mehr als 250 Beihilferegelungen und rd. 55 große Einzelbeihilfen genehmigt. Bei rd. 80 % der großen Beihilfevorhaben ging es um Schlüsseltechnologien wie Mikro- und Nanoelektronik, moderne Werkstoffe, industrielle Biotechnologien und fortgeschrittene Fertigungssysteme. Die neuen Vorschriften sind Teil der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilfenrechts (State Aid Modernisation - SAM), die darauf abzielt, Beihilfemaßnahmen zu fördern, die das Wirtschaftswachstum stärken. Die Beihilfenkontrolle der Kommission soll dabei auf Fälle mit besonders großen Auswirkungen auf den Wettbewerb konzentriert werden. Im Rahmen dieses Pakets hat die Kommission bereits ihre Beihilfeverfahren modernisiert (Ermächtigungsverordnung und Verfahrensverordnung - siehe IP/13/728) und neue Leitlinien für staatliche Beihilfen für die Bereiche Breitband (siehe IP/12/1424), regionale Entwicklung (siehe IP/13/569), Filmwirtschaft (siehe IP/13/1074), Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (siehe IP/14/172), Risikofinanzierung (siehe IP/14/21) sowie Energie und Umwelt (siehe IP/14/400) angenommen. Siehe auch MEMO/14/368

AGVO und FuEuI-Unionsrahmen

Quelle: EU-Kommission, PM v. 21. 5. 2014 – IP/14/586

 

Kommentare (Kommentieren)

Wir sind stets um Qualität bemüht. Deshalb wird Ihr Beitrag erst nach kurzer Prüfung durch unsere Redaktion sichtbar sein.

Ihre E-Mail-Adresse wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

stats