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Wettbewerb
04.12.2020
Wettbewerb
EuG: Staatliche Beihilfen: Klage von Ryanair gegen Condor-Beschluss der Kommission

EuG Rs. T-577/20, Klage, Einreichung am 11. 9. 2020, Ryanair DAC/Europäische Kommission

Die Klägerin beantragt, den Beschluss (EU) der Europäischen Kommission vom 14. 10. 2019 über die staatliche Beihilfe SA.55394 (2019/N) – Deutschland – Rescue aid to Condor für nichtig zu erklären …

[Klagegründe u.a.: (1) Die Beihilfe falle nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien, da die Schwierigkeiten von Condor das Ergebnis willkürlicher Kostenverteilung innerhalb der Thomas Cook Gruppe seien. (2) Die Beihilfe trage nicht zur Erreichung eines Ziels von gemeinsamem Interesse bei. Die Kommission habe offensichtliche Beurteilungsfehler begangen, im Hinblick auf die Bedürfnisse unabhängiger deutscher Reiseveranstalter/Reisebüros und die angebliche fehlende Flugzeugkapazität für die Rückholung gestrandeter Passagiere. (3) Die Kommission habe nicht überprüft, ob die Thomas Cook Gruppe die Voraussetzung der Einmaligkeit von Rettungsbeihilfen erfülle].

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