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Wettbewerb
29.07.2013
Wettbewerb
Europäische Kommission: Staatliche Beihilfen: Konsultation zur Reform der De-minimis-Verordnung

Nach der ersten Konsultation zur Reform der VO über geringfügige Beihilfen ("De-minimis-Beilhilfen") im März 2013, hat die Kommission am 17. 7. 2013 erneut eine bis 9. 9. 2013 laufende Konsultation zur zweiten Fassung des Entwurfs eingeleitet. Die Überarbeitung ist Teil der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (s. IP/12/458). Gemäß dem Vorschlag soll der derzeitige Höchstbetrag von 200 000 Euro innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren beibehalten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines obligatorischen De-minimis-Registers vorgeschlagen. Der Entwurf sieht auch die Einführung eines "safe-harbour" für Darlehen bis 1 Mio. EUR vor und vereinfacht die Definition von "Unternehmen". Entwurf: ec.europa.eu/competition/consultations/2013_second_de_minimis/index_en.html.

Kommission, PM vom 17. 7. 2013 - IP/13/699

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