EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse
Die EU-Kommission hat in einer auf Art. 107 Abs. 3 Buch. b. AEUV gestützten Mitteilung Kriterien festgelegt, die die Mitgliedstaaten beachten müssen, wenn sie im Einklang mit EU-Beihilferecht transnationale Vorhaben fördern wollen, die von strategischer Bedeutung für die EU und die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sind. Die Mitteilung ist Teil der Initiative der Kommission zur Modernisierung des EU-Beihilferechts (SAM-Paket - IP/12/458). Sie tritt am 1. 7. 2014 in Kraft.
Die Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (Important Projects of Common European Interest – IPCEI) soll dazu beitragen, dass die Mitgliedstaaten vor allem große Vorhaben fördern, die das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und die Wettbewerbsfähigkeit Europas spürbar erhöhen. Wenn es wegen der signifikanten Risiken und der bei solchen Vorhaben notwendigen internationalen Zusammenarbeit an privaten Initiativen fehlt, können die Mitgliedstaaten diesem Marktversagen begegnen, indem sie die Finanzierungslücke schließen und so zur Verwirklichung von Vorhaben beitragen, die sonst nicht realisiert würden. Die wichtigsten Aspekte der Mitteilung sind:
- Ausweitung der bestehenden Regeln für IPCEI auf alle Wirtschaftszweige. Die IPCEI-Bestimmungen in den EU-Beihilfevorschriften für den Forschungsbereich (IP/06/1600 und MEMO/06/441) und den Umweltschutz (IP/08/80 und MEMO/08/31) werden durch die neue Mitteilung ersetzt, die für alle Wirtschaftszweige gilt, in denen IPCEI umgesetzt werden. Dies wird die Förderung wichtiger Vorhaben in den Bereichen FuI, grenzüberschreitender Transport oder Energie erleichtern, die ansonsten nach mehreren unterschiedlichen Vorschriften hätten geprüft werden müssen.
- Diversifizierung der Unterstützungsformen. Die Mitgliedstaaten können für IPCEI rückzahlbare Vorschüsse, Kredite, Garantien oder Zuschüsse gewähren.
- Anhebung der Beihilfeintensität. In begründeten Fällen kann die öffentliche Unterstützung bis zu 100 % der Finanzierungslücke betragen, wobei die beihilfefähigen Kosten viele verschiedene Aspekte umfassen.
- Ermöglichung von Beihilfen für die erste gewerbliche Nutzung eines FuE-Vorhabens, etwa zur Ausweitung von Pilotanlagen und der Testphase.
Siehe auch MEMO/14/423
Hintergrund: Als Teil der Initiative zur Modernisierung des EU-Beihilferechts hat die Kommission bereits ihr Beihilfeverfahren modernisiert (IP/13/728), mehr Beihilfemaßnahmen von einer Anmeldepflicht freigestellt (IP/13/587) und neue Transparenzkriterien eingeführt (IP/14/588). Die Kommission hat außerdem neue Leitlinien für die Bereiche Breitband (IP/12/1424), regionale Entwicklung (IP/13/569), Filmwirtschaft (IP/13/1074), Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (IP/14/172), Risikofinanzierung (IP/14/21), Energie und Umwelt (IP/14/400) sowie Forschung, Entwicklung und Innovation (IP/14/586) angenommen.
Quelle: EU-Kommission, PM v. 13. 6. 2014 - IP/14/673