EU Kommission: Staatliche Beihilfen: Prüfung der Besteuerung von Amazon in Luxemburg
Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die Steuervorentscheidung der luxemburgischen Steuerbehörden zu der von Amazon in Luxemburg zu zahlenden Körperschaftsteuer mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Steuervorentscheidungen dienen insb. der Bestätigung von Verrechnungspreisvereinbarungen. Die geprüfte Vorentscheidung für Amazon geht auf das Jahr 2003 zurück und ist nach wie vor in Kraft. Danach zahlt Amazon EU S.à.r.l. eine steuerlich absetzbare Lizenzabgabe an eine geschlossene Kommanditgesellschaft (Limited Liability Partnership), die in Luxemburg ansässig ist, allerdings nicht der luxemburgischen Körperschaftsteuer unterliegt. Register Nr. SA.38944.
EU-Kommission, PM v. 7. 10. 2014 - IP/14/1105