EU-Kommission: Staatliche Beihilfen: Prüfung der Besteuerung von Apple (Irland), Starbucks (Niederlande) und Fiat Finance and Trade (Luxemburg)
Die EU-Kommission hat in drei Fällen eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Entscheide der Steuerbehörden in Irland, den Niederlanden und Luxemburg über die von Apple, Starbucks und Fiat Finance and Trade zu entrichtende Körperschaftsteuer mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Einklang stehen. Steuerentscheide können staatliche Beihilfen beinhalten, wenn ein bestimmtes Unternehmen oder eine bestimmte Unternehmensgruppe selektiv begünstigt wird. Die allgemeinen Steuervorschriften der drei Mitgliedstaaten stellt die Kommission nicht in Frage.
Die Kommission wird prüfen, ob die mit den irischen, niederländischen und luxemburgischen Steuerentscheiden validierten Verrechnungspreisvereinbarungen staatliche Beihilfen zugunsten der betreffenden Unternehmen beinhalten. Parallel zu den drei förmlichen Prüfverfahren wird die Kommission ihre umfassenderen Nachforschungen zu Steuerentscheiden fortführen, von denen mehr Mitgliedstaaten betroffen sind. Da Luxemburg, anders als die Niederlande und Irland, der Kommission nur einen Teil der erbetenen Informationen vorgelegt hat (siehe IP/14/309), hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.
Hintergrund: Um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, prüft die Kommission, ob bestimmte Steuerpraktiken einiger Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der aggressiven Steuerplanung multinationaler Unternehmen mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang stehen. Beihilfenregister Nr. SA.38373, SA.38374 und SA.38375. Weitere Einzelheiten finden Sie unter Europa/Steuern.
Quelle: EU-Kommission, 11. 6. 2014 – IP/14/663