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Wettbewerb
16.04.2015
Wettbewerb
EU Kommission: Staatliche Beihilfen im französischen Luftfahrtsektor genehmigt

Die Kommission hat am 7. 4. 2015 erstmals drei französische Beihilferegelungen zugunsten von Flughäfen und Luftfahrtunternehmen auf der Grundlage ihrer im Februar 2014 angenommenen neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften genehmigt. Sie vertritt die Auffassung, dass die Beihilferegelungen u. a. die regionale Anbindung verbessern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt über Gebühr zu verzerren. Die angemeldeten Regelungen betreffen die drei Hauptarten von unter die neuen Leitlinien fallenden Beihilfen: Investitions- bzw. Betriebsbeihilfen zugunsten von Flughäfen und Anlaufbeihilfen für neue Flugstrecken. Die neuen Leitlinien für den Luftverkehr erlauben den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Gewährung von Investitionsbeihilfen an Regionalflughäfen. So sind u. a. für eine Übergangszeit von 10 Jahren Betriebsbeihilfen für Flughäfen zulässig, bei denen das Fluggastaufkommen unter 3 Millionen Passagieren liegt. Flughäfen mit weniger als 700 000 Passagieren können sogar unbegrenzt mit Betriebsbeihilfen unterstützt werden. Außerdem ist eindeutig festgelegt, dass ein Flughafen darauf achten muss, dass die aus Vereinbarungen mit Luftverkehrsgesellschaften entstehenden Kosten durch die voraussichtlich generierten Einnahmen gedeckt werden. Die Leitlinien wurden im Zuge der allgemeinen Modernisierung der EU-Beihilfevorschriften angenommen.

Quelle: EU-Kommission, PM vom 7. 4. 2015 – IP/15/4741

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